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Allgemeine Geschäfts­bedingungen
der comp.nets.go GmbH

Gültig ab 01.09.2002
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§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, wird comp//nets.go dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, wird comp//nets.go dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.
  2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswert zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Die Verkaufsangestellten von comp//nets.go sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf ein Kreditlimit, so wird comp//nets.go von den Lieferungsverpflichtungen entbunden.

§ 3 Preise

  1. Soweit nichts anders angegeben ist, hält sich comp//nets.go an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise gelten in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Steyr .

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch comp//nets.go steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von comp//nets.go durch Zulieferanten und Hersteller.

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die comp//nets.go die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von comp//nets.go zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei comp//nets.go, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen comp//nets.go, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
  2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird comp//nets.go von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich comp//nets.go nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
  3. comp//nets.go ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist comp//nets.go berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. comp//nets.go kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
  2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entsprechenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch Euro 25,00 zu bezahlen. comp//nets.go ist berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann comp//nets.go vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. comp//nets.go ist berechtigt als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen und Mängel müssen sofort bei Warenerhalt comp//nets.go und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreier Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der comp//nets.go verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch comp//nets.go hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

  1. comp//nets.go gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriffe wie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  3. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, schriftlich mitteilen.
  4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, einer Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an comp.nets.go GmbH, 4400 Steyr, Wolfernstr. 20b einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendungen der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen könnten. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
  5. Für mangelhafte Ware leistet comp//nets.go nach Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
  6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen comp//nets.go stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns betreffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen eine von uns zugesicherten Eigenschaft.
  9. Handelt es sich bei dem mit comp//nets.go abgeschlossenen Geschäft um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG, so tritt anstelle der im § 8 (1) angeführten sechs Monatsfrist eine Frist von zwei Jahren, wobei der Verbraucher nach Ablauf von 6 Monaten für behauptete Mängel beweispflichtig ist. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne KSchG kommen daher die Bestimmungen der §§ 922 ff. ABGB zur Anwendung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren, bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser EigentumBei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf des Eigentum der comp//nets.go hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

§ 10 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind sofort netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder Spedition sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn comp//nets.go über den Betrag verfügen kann.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist comp//nets.go berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verrechnen.
  5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs - oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Zif. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) unabtretbare Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur einmaligen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

§ 14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von comp//nets.go zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von comp//nets.go erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 15 Datenschutz

comp//nets.go ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten, sowie an konzernmäßig verbundene Unternehmen im In- und Ausland - insbesondere an die comp//nets.go-Partnerunternehmen zu übermitteln.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen comp//nets.go und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Steyr.

§ 17 Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

§ 18 Export

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ausfuhr verschiedener Produkte der Firma comp//nets.go behördlicher Genehmigungen bedarf. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Genehmigungen selbst einzuholen und die Firma comp//nets.go hinsichtlich aller Ansprüche, die aus Versäumnissen betreffend die Einholung von Genehmigungen resultieren, klag- und schadlos zu halten.

§ 19 Werbung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial der Firma comp//nets.go per Telefax oder E-Mail. Der Kunde kann dies jedoch jederzeit wiederrufen und wird umgehend aus dem Werbeverteiler gelöscht.